A. Allgemeines

1. Alle Angebote, Lieferungen, elektronische Übermittlungen und Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich frei bleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Bedingungen, sie gelten auch für künftige Vertragsabschlüsse selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie verwiesen wird.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Picture & Publicity. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferungsbestätigungen oder ähnlichem verwiesen wird, sind hiermit widersprochen.

3. Eine Ablehnung der Lieferungsbedingungen erlangt nur durch umgehende Löschung der Bilddatei bzw. Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von 48 Stunden Gültigkeit. Ein Rückhalterecht an unserem Bildmaterial, ungeachtet der Gründe, ist unzulässig, verzögerte oder unvollständige Rücksendung bedingt die Berechnung von Blockierungskosten bei Überschreitung der Rückgabefristen pro Bild und Tag € 1.

4. Beanstandungen, die den Inhalt oder die Beschaffenheit der Sendung oder Übertragung betreffen, müssen unverzüglich nach Eingang gegenüber Picture & Publicity angezeigt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet oder gar nicht, so wird angenommen, dass die Lieferung den Besteller dem Lieferschein entsprechend ordnungsgemäß erreicht hat und schließt eine Haftung unsererseits für eventuell entstandene oder entstehende Kosten aus.

5. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzungsart nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und die Agentur ist von Schadensersatzleistungen Dritter freigestellt.

6. Im Falle einer Dialieferung ist das Öffnen der versiegelten Hüllen vor Zustandekommen des Nutzungsvertrages nicht zulässig. Ist die Schutzhülle eines Dias geöffnet, wird automatisch eine Layout-Verwendung berechnet sofern keine Nutzung erfolgt. Auch elektronischer Abruf von High-Res-Daten setzt eine Nutzung voraus. Unterbleibt diese, werden zumindest Layoutkosten gemäß der Richtlinien der MFM berechnet.

7. Geliefertes bzw. auf elektronischem Wege übermitteltes Bildmaterial bleibt Eigentum von Picture & Publicity. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten am fotografischen Urheberrecht vorübergehend, ohne Speicherung, zu der auf dem Lieferschein angegebenen Frist zur Verfügung gestellt. Das Bildmaterial ist innerhalb der festgesetzten Frist vollständig zurückzugeben bzw. aus der Datei zu löschen.
Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben bzw. aus der Datei zu löschen, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht.

8. Für alle Bildlieferungen und digitalen
Übermittlungen werden Bearbeitungskosten zuzüglich Versand- bzw. Übermittlungskosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstanden Aufwandes ergeben. Ebenso berechnen wir für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen Vermittlungs-bzw. Informationsgebühren, die sich aus Art und Umfang des Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühr erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte am Bildmaterial.

B. Honorare

1. Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
Der Besteller haftet gegenüber Picture & Publicity bis zum unversehrten Eintreffen der analogen Bilder, auch wenn die Fotos oder digitalen Daten vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder oder Bilddaten auf Wunsch des Bestellers von Picture & Publicity an einen Dritten gesandt werden.

2. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung und ist vor der Verwendung mit Picture & Publicity schriftlich zu vereinbaren. Der Besteller ist verpflichtet, vor der Verwendung des gelieferten Bildmaterials konkrete Angaben zu machen sowie den gewünschten Mediengebrauch, Auflagenhöhe, Platzierung, Abbildungsgröße, Nutzungsdauer sowie Verbreitungsgebiet bekannt zu geben. Picture & Publicity erteilt die Nutzungsgenehmigung nur für diesen mitgeteilten Zweck. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist Picture & Publicity berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe.

3. Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-, Expeditions-aufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.

4. Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

5. Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut ein Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat Picture & Publicity über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung schriftlich erteilen zu lassen.

6. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag zum Grundhonorar.

7. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist Picture & Publicity berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.

8. Zur Entscheidung über den Erwerb von Nutzungsrechten übersandtes analoges Bildmaterial(Auswahlsendung) wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühren längstens innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder Picture & Publicity gegenüber eine Nutzungsabsicht bekundet hat, wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühren längstens 90 Tage nach Erhalt zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden.

9. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits gezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

10. Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundenummer,
Bildnummer (Bildleitzahl) und dem Namen des Urhebers geleistet werden. Ohne diese Angaben wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben, die sich aus dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richtet. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wird.

C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrecht

1. Alle analogen Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das
einmalige, nicht ausschließliche Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Die Fotos oder digitalen Daten werden von Picture & Publicity nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort zurückzugeben bzw. zu löschen. Die vertraglichen eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.

2. Sollten bei der Lieferung digitalen Materials Mängel in der Bildqualität auftreten, hat der Kunde Anspruch auf erneute Lieferung. Können die Mängel dadurch nicht beseitigt werden, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall außer bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

3. In sonstigen Fällen haftet Picture & Publicity bei einfacher Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In allen Haftungsfällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern nicht Vorsatz vorliegt

4. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.

5. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.
Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert hat oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.

6. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen. Sofern eine Verwendung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten in nicht redaktionellem Bereich, insbesondere im Bereich der Werbung beabsichtigt ist, hat der Kunde selbst die Einwilligung der auf den Fotos abgebildeten Personen zur Veröffentlichung Ihres Bildes einzuholen.

7. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.

8. Das Versandrisiko für die Rücksendung von analogem Bildmaterial trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichtet diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an Picture & Publicity durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.

D. Urheberrecht/ Belegexemplar

1. Wir verlangen unter Hinweis auf § 13UehG ausdrücklich einen Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat die Bildagentur von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden
Ansprüchen Dritter freizustellen.

2. Ziffer 1 gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

3. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.

4. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.


E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz

1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unserer Bilder und/oder digitalen Materials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Fertigstellung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte (vgl. C1,2 und 3) wird vorbehaltlich der Geltendmachung weitern Schadensersatzes ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen des vereinbarten oder üblichen Nutzungshonorar fällig, wobei das ggf. zu ermittelnde übliche Nutzungshonorar anhand der gültigen Honorarrichtlinien des MFM zu ermitteln ist.

2. Unterbleibt der Urhebervermerk, so haben wir Anspruch auch eine Zuschlag in Höhe von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.

3. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvorlagen ist Schadensersatz zu
Leisten. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro Bild gelten als vereinbart, ohne dass Picture & Publicity die Höhe des Schadens im Einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten wie folgt: Bei leichter Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt € 150, bei starker Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt € 310 und bei Verlust/Zerstörung € 510. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben uns weitgehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes) für den Fall des Verlustes/Zerstörung vorbehalten.
Uns vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert.

4. Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel des Schadenersatzes.


F. Zahlungsbedingungen, Gerichtstand, Sonstiges

1. Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen zahlbar.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit diese Vollkaufleute sind,
ausschließlich Hamburg.

3. Auch bei Lieferung ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.















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